All around | BLOG Archiv | BAFA - geförderte Beratungsleistungen
Quelle: Das Förderprogramm im Überblick
BLOG-Thema
Das aktuelle Förderprogramm fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union ko-finanziert.
Das Förderprogramm mit Zuschüssen zwischen 50% und 90 % richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, an Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr ihrer Geschäftstätigkeit sowie an Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Basis sind maximal förderfähige Beratungskosten in Höhe von – je nach Unternehmensform – 3.000 Euro bzw. 4.000 Euro je Einheit. Die Antragsteller müssen förderungsberechtigte Unternehmen mit Sitz in Deutschland sein und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Nicht gefördert werden Unternehmen aus dem Bereich Steuer-, Wirtschaftsberatung und -prüfung und Rechtsberatung, bereits insolvente Unternehmen, gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen, die zu Religionsgemeinschaften gehören. Ebenfalls werden manche Beratungen nicht gefördert, die Unternehmer aus dem medizinischen Bereich betreffen, also Ärzte, Heilpraktiker etc.
Die Beratung für sowohl Jung- als auch Bestandsunternehmen kann mit bis zu zwei Einheiten pro Unternehmenskategorie und folgenden Beratungsschwerpunkten gefördert werden:
1. Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
2. Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
► von Frauen geführt werden.
► von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
► von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
► zur Integration von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund beitragen. ► zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeitendenmit Behinderung beitragen.
► zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
► zur Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
► zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
► zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Beratungen können von Beratern durchgeführt werden, die nach einer umfänglichen Qualitätszertifizierung von der BAFA zugelassen wurden. Das hat für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer den Vorteil, dass Sie qualitätsvolles Arbeiten im Beratungsauftrag erwarten können.
naiver! ist BAFA-akkreditiert und begleitet seine Kunden entsprechend „förderwürdig“ aus schwierigen Situationen hinaus. Abgestimmt auf die spezifischen Beratungserfordernisse führen wir die jeweiligen Beratungen konzentriert und maximal innerhalb von bis zu sechs Monaten durch und dokumentieren die Ergebnisse als detaillierte Handlungsempfehlungen.
Der Schwerpunkt liegt nach wie bei Herausforderungen in Kommunikation, Marketing und Vertrieb. Umfassende Erfahrungen aus den Bereichen Organisation und Personalführung kommen hinzu.
Die Diskussion um Fachkräftegewinnung und -sicherung führen wir ganzheitlich an. Diversity- und Genderfragen in Ihrem Unternehmen lösen wir maßgeschneidert, und den Akku-Werkzeugkasten setzen wir für eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit in kleinen Unternehmen oder in der Teamentwicklung in größeren Einheiten ein.
Auch Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten über die BAFA unter bestimmten Bedingungen eine Förderung für eine Unternehmens-sicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
► Ellen Rafflenbeul-Heuson nimmt daher im Rahmen der Beratungsförderung der BAFA Ende November 2017 an einem Workshop zum Bereich „Unternehmen in Schwierigkeiten“ teil. Der Workshop klärt Fragen zur Antragsberechtigung, zu den Beratungsinhalten sowie zur Berichterstellung für speziell diese Zielgruppe. Profitieren Sie vom aktualisierten Know-how einer etablierten und erfahrenden Unternehmensberatung und sichern Sie sich Förderungen von bis zu 90 % der Beratungsleistung.
Klare Transparenz +
detaillierte Planung =
mehr Effizienz
Das NAIVER-Management.Net unterstützt Unternehmen mit einem umfassenden Leistungsspektrum rund um Marketing und Vertrieb.
Unter vielem anderen auch im Rahmen der Förderung unternehmerischen Know-hows durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
www.bafa.de zeigt weitere Details auf und nennt Leitstellen für die kostenlose Erstberatung, die für Jung- und Unternehmen in Schwierigkeiten obligatorisch ist. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informations-gespräch in Anspruch zu nehmen. Sie können den Antrag ganz einfach online stellen und sich dann direkt an uns zur Auftragsklärung wenden.
Wir informieren Sie detailliert und kostenfrei
BAFA: Gefördert vom Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
ARBEIT
WEITER DENKEN
Wie werden wir morgen
arbeiten?
Automatisierung, Digitalisierung, Crowd- und Clickworking verändern Arbeit und Leben rasant. Die digitale Revolution schafft neue Märkte, Produkte und Arbeitszeitmodelle für Beschäftigte und Unternehmen.
Zu diesem Thema bieten wir:
Beratung
Workshops
Schulung
- Management
- Geschäftsführung
- Personalführung
- Ausbildende
- Belegschaft u.v.m.
Schulungsthemen u.a.
○ Organisation
○ Personalführung
○ Konflikt-Management